Für Arbeitgeber
Betriebsärztliche Betreuung, die zu Ihrem Betrieb passt
Ob Handwerksbetrieb mit fünf Beschäftigten oder Industrieunternehmen mit mehreren Schichten: Wir richten die Betreuung nach Ihrer Betriebsgröße und Ihren Gefährdungen aus – mit festem Ansprechpartner, planbaren Kosten und nachvollziehbarer Dokumentation.
Ab dem ersten Beschäftigten
Die Pflicht zur betriebsärztlichen Betreuung hängt nicht von einer Mindestgröße ab. Sobald Sie Menschen beschäftigen, sind Betriebsärztin oder Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen – der Umfang richtet sich danach, wie viele Beschäftigte Sie haben und wie gefährdend die Tätigkeiten sind.
Wer das versäumt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern steht nach einem Arbeitsunfall ohne die Unterlagen da, die dann verlangt werden.
Was Sie von uns bekommen
Ein Angebot, das die Einsatzzeiten nachvollziehbar herleitet, statt eine Pauschale zu nennen. Einen festen ärztlichen Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt. Termine, die zu Ihren Schichten passen. Und eine Dokumentation, die einer Prüfung standhält.
Angebot anfordern – wenige Angaben genügen für eine erste Einschätzung.
Ihre Pflichten kurz erklärt
Drei Regelwerke bestimmen, was ein Betrieb arbeitsmedizinisch zu tun hat.
Arbeitssicherheitsgesetz: Bestellung des Betriebsarztes
Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die erforderlichen Aufgaben zu übertragen. Erfüllt wird das entweder durch eigenes Personal oder – der Regelfall im Mittelstand – durch einen überbetrieblichen Dienst.
Mit dem Betreuungsvertrag und der Bestellungsurkunde, die Sie von uns erhalten, ist diese Pflicht erfüllt und belegbar.
DGUV Vorschrift 2: Umfang der Betreuung
Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ regelt, wie viel Betreuung ein Betrieb braucht. Sie unterscheidet die Grundbetreuung, deren Umfang sich aus Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe ergibt, und die betriebsspezifische Betreuung nach Bedarf.
Für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten gilt eine vereinfachte Regelung aus Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung. Wir ermitteln Ihren Umfang im Erstgespräch und legen ihn schriftlich fest. Mehr dazu unter Betriebsärztliche Betreuung.
ArbMedVV: Vorsorge veranlassen und anbieten
Aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich, welche Vorsorgen Pflicht sind und welche angeboten werden müssen. Pflichtvorsorge muss der Arbeitgeber veranlassen, bevor die Tätigkeit aufgenommen wird, und in festgelegten Abständen wiederholen; Angebotsvorsorge muss nachweisbar angeboten werden – auch wenn sie niemand annimmt.
Beides ist in der Vorsorgekartei zu dokumentieren. Die Übersicht darüber führen wir für Sie; im Arbeitgeber-Portal sehen Sie den Stand jederzeit.
Was außerdem regelmäßig zu tun ist
- Gefährdungsbeurteilung erstellen, fortschreiben und dokumentieren – einschließlich psychischer Belastung
- Arbeitsschutzausschuss bilden und vierteljährlich einberufen, sofern mehr als zwanzig Beschäftigte
- Mutterschutzrechtliche Beurteilung der Arbeitsplätze
- Betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten bei mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit im Jahr
- Erste-Hilfe-Organisation, Unterweisungen und Notfallmanagement
Bei all dem beraten wir – die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber, die Arbeit muss er nicht allein leisten.
Betreuungsmodelle
Welches Modell passt zu Ihrem Betrieb?
Regelbetreuung
Der Normalfall: Wir übernehmen Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung im vereinbarten Umfang, begehen regelmäßig die Arbeitsplätze und führen die Vorsorgen durch.
Abgerechnet wird nach vereinbarten Einsatzstunden, Vorsorgen nach Pauschalen je Anlass. Sie wissen damit zu Jahresbeginn, womit Sie rechnen müssen.
Bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell)
Kleinere Betriebe können sich für die alternative bedarfsorientierte Betreuung entscheiden: Die Unternehmerin oder der Unternehmer nimmt an Schulungen der Berufsgenossenschaft teil und zieht uns anlassbezogen hinzu – bei Umbauten, neuen Verfahren, Unfällen oder anstehenden Vorsorgen.
Ob dieses Modell für Ihren Betrieb zulässig und sinnvoll ist, hängt von Größe und Branche ab. Wir klären das im Erstgespräch.
Untersuchungen im Betrieb oder im Institut
Beides ist möglich – und beides hat seinen Platz. Einzelne Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen finden meist im Institut in Paderborn oder Detmold statt, weil dort alle Geräte stehen.
Ab etwa zehn Beschäftigten lohnt der Einsatz vor Ort: Wir kommen mit mobiler Ausstattung in den Betrieb und führen die Vorsorgen in Serie durch. Das spart Fahrzeiten und Ausfallstunden. Sie stellen einen ruhigen, abschließbaren Raum mit Waschgelegenheit.
So starten wir zusammen
Fünf Schritte von der Anfrage bis zur laufenden Betreuung.
1. Erstgespräch und Bestandsaufnahme
Wir klären Beschäftigtenzahl, Tätigkeiten, vorhandene Gefährdungsbeurteilung, bisherige Betreuung und offene Vorsorgen. Meist genügt dafür ein Telefonat von zwanzig Minuten.
2. Angebot und Betreuungsvertrag
Sie erhalten ein Angebot mit hergeleiteten Einsatzzeiten, Pauschalen je Vorsorgeanlass und den Konditionen für Einsätze vor Ort. Mit Unterschrift des Betreuungsvertrags und der Bestellungsurkunde ist die Pflicht nach dem Arbeitssicherheitsgesetz erfüllt.
3. Begehung und Vorsorgeplan
Bei der ersten Begehung sehen wir die Arbeitsplätze, beraten zur Gefährdungsbeurteilung und legen fest, welche Vorsorgen für welche Beschäftigten anstehen und in welchem Abstand.
4. Vorsorgen und Bescheinigungen
Die Termine werden vergeben – im Institut oder bei Ihnen im Betrieb. Sie erhalten die Vorsorgebescheinigungen, im Portal sehen Sie den Stand und die anstehenden Fristen.
5. Laufende Betreuung
Regelmäßige Begehungen, Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss, Beratung bei Veränderungen und ein Jahresbericht über die geleistete Betreuung.
Mitarbeitende anmelden
Wie Sie Vorsorgetermine planen und Fristen im Blick behalten.
Arbeitgeber-Portal
Im Arbeitgeber-Portal melden Sie Beschäftigte zur Vorsorge an, sehen anstehende und überfällige Termine und rufen die Vorsorgebescheinigungen ab.
Zugangsdaten erhalten Sie mit dem Betreuungsvertrag. Ein neues Konto richten wir auf Anfrage ein.
Anmeldung ohne Portal
Sie können Beschäftigte auch telefonisch oder per E-Mail an info@ami-wecker.de anmelden. Nennen Sie dabei Name, Geburtsdatum, Tätigkeit und den Vorsorgeanlass – oder beschreiben Sie die Tätigkeit, dann ordnen wir den Anlass zu.
Beschäftigte können ihren Termin anschließend selbst online buchen.
Neueinstellungen und Änderungen
Melden Sie uns Neueinstellungen frühzeitig: Bei Pflichtvorsorge muss die Vorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt sein. Ebenso wichtig sind Meldungen über Tätigkeitswechsel, neue Arbeitsstoffe oder Umbauten – daraus können neue Vorsorgeanlässe entstehen.
Leistungen im Überblick
