Betriebsärztliche Betreuung für Unternehmen in Ostwestfalen-Lippe
Arbeitsmedizinisches Institut Dr. Wecker
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Leistungen

Betriebsärztliche Betreuung

Bestellung als Betriebsarzt, Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, Arbeitsplatzbegehungen, Beratung zur Gefährdungsbeurteilung und Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss.

Beratungsgespräch im Betrieb

Eine gesetzliche Pflicht – und ein Gewinn

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte zu bestellen. Wer keine eigene arbeitsmedizinische Abteilung unterhält, überträgt diese Aufgabe an einen überbetrieblichen Dienst wie unser Institut.

Was als Pflicht beginnt, zahlt sich aus: weniger Ausfalltage, klare Abläufe bei Vorsorge und Wiedereingliederung und eine Gefährdungsbeurteilung, die im Ernstfall trägt.

Was wir übernehmen

Wir beraten Sie zu Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsmitteln und Schutzmaßnahmen, begehen die Arbeitsplätze, führen die Vorsorgen durch, nehmen am Arbeitsschutzausschuss teil und dokumentieren die Betreuung nachvollziehbar.

Sie haben dabei einen festen ärztlichen Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt – kein wechselndes Personal.

Umfang der Betreuung

Wie viel betriebsärztliche Zeit ein Betrieb braucht, regelt die DGUV Vorschrift 2.

Grundbetreuung

Die Grundbetreuung umfasst die Aufgaben, die in jedem Betrieb anfallen: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Beratung zu Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln, Untersuchung nach Ereignissen, Mitwirkung bei Unterweisungen und im Arbeitsschutzausschuss.

Der zeitliche Umfang richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten und der Betreuungsgruppe, in die Ihr Betrieb nach seiner Branche eingeordnet ist – ein Büro braucht weniger als ein Betrieb mit Schweißarbeitsplätzen.

Betriebsspezifische Betreuung

Darüber hinaus wird bei Bedarf betriebsspezifisch betreut: nach Umbauten, bei Einführung neuer Arbeitsstoffe oder Verfahren, bei auffälligen Krankenständen, in der Projektplanung oder wenn ein Arbeitsunfall aufgearbeitet werden muss.

Den Umfang ermitteln wir gemeinsam anhand der Aufgabenfelder der DGUV Vorschrift 2 und halten ihn schriftlich fest.

Kleinbetriebe und Unternehmermodell

Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten werden regelmäßig durch eine Grundbetreuung und eine anlassbezogene Betreuung versorgt – etwa bei Neueinstellungen, Umbauten, Unfällen oder einer Schwangerschaft im Betrieb.

Alternativ ist bis zu einer bestimmten Betriebsgröße die bedarfsorientierte Betreuung möglich, bei der die Unternehmerin oder der Unternehmer sich schult und uns bei Bedarf hinzuzieht. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, welches Modell zu Ihrem Betrieb passt.

Vor Ort im Betrieb

Betriebsärztliche Betreuung findet dort statt, wo gearbeitet wird.

Arbeitsplatzbegehung

Bei der Begehung sehen wir uns die Arbeitsplätze im laufenden Betrieb an: Lärm, Klima, Beleuchtung, Lastenhandhabung, Bildschirmarbeitsplätze, Schutzausrüstung, Arbeitsstoffe und Verkehrswege.

Sie erhalten anschließend einen Bericht mit konkreten, umsetzbaren Empfehlungen – nach Dringlichkeit sortiert, nicht als Mängelliste ohne Prioritäten.

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung bleibt Aufgabe des Arbeitgebers; wir beraten fachlich dazu. Das betrifft körperliche Belastungen ebenso wie Gefahrstoffe, Biostoffe, Lärm und die Beurteilung psychischer Belastung.

Aus der Gefährdungsbeurteilung leiten wir ab, welche Vorsorgen als Pflicht- oder Angebotsvorsorge anstehen, und erstellen daraus Ihren Vorsorgeplan.

Arbeitsschutzausschuss und Bericht

In Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten ist ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden, der vierteljährlich zusammentritt. Wir nehmen daran teil, bringen die arbeitsmedizinische Sicht ein und dokumentieren unsere Beiträge.

Einmal jährlich erhalten Sie einen Bericht über die geleistete Betreuung: Begehungen, Vorsorgen, Empfehlungen und offene Punkte.

Mutterschutz und besondere Personengruppen

Wird eine Schwangerschaft bekannt, beraten wir kurzfristig zur Beurteilung des Arbeitsplatzes nach dem Mutterschutzgesetz und zu möglichen Anpassungen, damit die Tätigkeit – wo immer möglich – fortgeführt werden kann.

Ebenso beraten wir bei der Beschäftigung von Jugendlichen, bei Menschen mit Behinderung und bei leistungsgewandelten Mitarbeitenden.

Gesundheit am Arbeitsplatz – planbar gemacht.

Beratungsgespräch, Angebot oder Vorsorgetermin: telefonisch unter 05251 870 706-0 oder online.