Für Mitarbeitende
Ihr Termin beim Betriebsarzt
Sie wurden zur arbeitsmedizinischen Vorsorge angemeldet oder möchten selbst einen Termin. Hier steht, was Sie erwartet, was Sie mitbringen sollten – und was Ihr Arbeitgeber erfährt.
Der Betriebsarzt ist auf Ihrer Seite
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist keine Prüfung und kein Test, den man bestehen muss. Sie dient dazu, gesundheitliche Folgen der Arbeit früh zu erkennen und den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass sie gar nicht erst entstehen.
Sie können jedes Thema ansprechen, das mit Ihrer Arbeit und Ihrer Gesundheit zu tun hat – auch das, was Sie im Betrieb nicht sagen möchten.
Was Ihr Arbeitgeber erfährt
Bei der Vorsorge: nur, dass Sie da waren, aus welchem Anlass und wann die nächste Vorsorge ansteht. Keine Befunde, keine Diagnosen, keine Laborwerte.
Bei einer Eignungsuntersuchung erhält er eine Aussage zur Eignung für die Tätigkeit – ebenfalls ohne medizinische Einzelheiten. Wir sagen Ihnen vor der Untersuchung, worum es geht und was übermittelt wird.
Vorbereitung
Damit der Termin reibungslos läuft.
Was Sie mitbringen sollten
- Personalausweis und, falls vorhanden, den Vorsorgeauftrag Ihres Arbeitgebers
- Impfausweis
- Brille oder Kontaktlinsen, Hörgeräte – falls Sie sie bei der Arbeit tragen
- Eine Liste Ihrer Medikamente mit Dosierung
- Aktuelle Befunde, Arztbriefe oder Allergiepass, wenn vorhanden
Kommen Sie bitte ausgeruht und nicht direkt nach einer Nachtschicht, wenn sich das einrichten lässt – Hör- und Sehtests fallen dann zuverlässiger aus.
Muss ich nüchtern kommen?
In der Regel nicht. Nur wenn eine Blutuntersuchung mit Nüchternwerten vorgesehen ist, sagen wir Ihnen das vorher. Trinken Sie in jedem Fall ausreichend Wasser – das erleichtert die Blutentnahme.
Vor einer Hörprüfung sollten Sie mindestens vierzehn Stunden keinem starken Lärm ausgesetzt gewesen sein, auch nicht in der Freizeit.
Wie lange dauert es?
Meist 20 bis 40 Minuten. Kommen mehrere Untersuchungen zusammen – etwa Seh- und Hörtest, Lungenfunktion, EKG und Blutentnahme –, planen Sie besser eine Stunde ein.
Die Vorsorge findet während der Arbeitszeit statt; die Kosten trägt Ihr Arbeitgeber.
Der Termin
Was bei der Vorsorge geschieht.
Das ärztliche Gespräch
Im Mittelpunkt steht das Gespräch: über Ihre Tätigkeit, über Belastungen am Arbeitsplatz, über Beschwerden, die damit zusammenhängen könnten, über Vorerkrankungen und Medikamente.
Sie bekommen dabei auch Antworten: zu Schutzausrüstung, zu Belastungen, die sich vermeiden lassen, zu Impfungen und zu Beschwerden, bei denen eine weitere Abklärung sinnvoll ist.
Die Untersuchungen
Welche Untersuchungen dazukommen, hängt vom Anlass ab – etwa Sehtest bei Bildschirmarbeit, Hörprüfung bei Lärm, Lungenfunktion bei Stäuben oder Atemschutz, Laboruntersuchung bei Gefahrstoffen.
Jede Untersuchung erfolgt nur mit Ihrem Einverständnis. Sie können einzelne Untersuchungen ablehnen; das Gespräch findet trotzdem statt.
Nach dem Termin
Sie erhalten eine Rückmeldung zu den erhobenen Befunden und auf Wunsch eine Kopie. Ergibt sich ein Befund, der ärztlich abgeklärt werden sollte, besprechen wir das Vorgehen und geben Ihnen die Unterlagen für Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt mit.
Ihr Arbeitgeber bekommt die Vorsorgebescheinigung – mehr nicht.
Häufige Fragen
Was Beschäftigte uns am häufigsten fragen.
Muss ich zur Vorsorge gehen?
Bei Pflichtvorsorge ja – sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie die Tätigkeit ausüben dürfen. Untersuchungen gegen Ihren Willen gibt es aber auch dort nicht: Das Gespräch ist verpflichtend, einzelne Untersuchungen können Sie ablehnen.
Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge sind freiwillig. Nehmen Sie sie ruhig wahr – sie kosten Sie nichts und finden während der Arbeitszeit statt.
Ich habe Beschwerden, die von der Arbeit kommen könnten
Dann steht Ihnen eine Wunschvorsorge zu. Sie können sie jederzeit über Ihren Arbeitgeber verlangen oder sich direkt bei uns melden – der Arbeitgeber erfährt nur, dass eine Vorsorge stattgefunden hat, nicht warum.
Das gilt ausdrücklich auch für Belastungen, die sich nicht im Körperlichen zeigen: Schlafstörungen, Erschöpfung, Konflikte. Dafür gibt es zusätzlich das Employee Assistance Program.
Kann der Betriebsarzt mich krankschreiben?
Nein. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stellt Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt aus. Wir behandeln auch keine Erkrankungen – dafür ist die hausärztliche oder fachärztliche Praxis zuständig.
Wir beraten Sie aber dazu, wohin Sie sich wenden können, und stellen bei Bedarf den Kontakt her.
Ich war lange krank und soll zurückkommen
Dann steht Ihnen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement zu – ein geordnetes Verfahren, in dem gemeinsam überlegt wird, wie die Rückkehr gelingen kann. Die Teilnahme ist freiwillig, Nachteile entstehen Ihnen nicht.
Alles dazu auf der Seite Sozialberatung & BEM.
Wo bleiben meine Daten?
Ihre Unterlagen werden in der Vorsorgekartei des Instituts geführt, getrennt von allem, was der Betrieb sieht, und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung.
Näheres in unserer Datenschutzerklärung.
