Leistungen
Sozialberatung & BEM
Betriebliche Sozialberatung und Koordination des Betrieblichen Eingliederungsmanagements – damit die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach langer Erkrankung gelingt.
Wiedereingliederung ist Teamarbeit
Wer länger krank war, kehrt selten von heute auf morgen an den alten Arbeitsplatz zurück. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement schafft dafür einen geordneten Rahmen – und ist für Arbeitgeber Pflicht.
Wir übernehmen die Koordination: als neutrale Stelle zwischen Beschäftigten, Betrieb, behandelnden Ärzten und Kostenträgern.
Die gesetzliche Grundlage
Sind Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten (§ 167 Absatz 2 SGB IX). Das gilt für alle Beschäftigten, nicht nur für schwerbehinderte Menschen.
Die Teilnahme ist für die Beschäftigten freiwillig. Lehnen sie ab, entstehen ihnen daraus keine Nachteile – das Angebot muss der Arbeitgeber dennoch machen und dokumentieren.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Vom Anschreiben bis zum Abschluss – wie ein BEM abläuft, das trägt.
Ablauf
- Einladung: Der Betrieb lädt schriftlich ein und erklärt Ziel, Freiwilligkeit und Datenschutz.
- Erstgespräch: Wir klären, welche Belastungen am Arbeitsplatz eine Rolle spielen und was aus Sicht der oder des Beschäftigten helfen würde.
- Maßnahmenplan: Gemeinsam werden Schritte festgelegt – vom Hilfsmittel bis zur stufenweisen Wiedereingliederung.
- Umsetzung und Begleitung: Die Maßnahmen werden umgesetzt und nach vereinbarter Zeit überprüft.
- Abschluss: Das Verfahren wird dokumentiert und beendet – mit oder ohne dauerhafte Anpassung.
Auf Wunsch nehmen Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung teil; darüber entscheidet die oder der Beschäftigte.
Mögliche Maßnahmen
- Stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger Modell“) mit ansteigender Arbeitszeit
- Anpassung von Arbeitsplatz, Arbeitsmitteln oder Arbeitszeit, etwa Herausnahme aus der Nachtschicht
- Technische Hilfsmittel und ergonomische Umgestaltung
- Innerbetriebliche Umsetzung auf eine andere Tätigkeit
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben über Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder Integrationsamt
- Qualifizierung und Umschulung, wenn die bisherige Tätigkeit dauerhaft nicht mehr möglich ist
Datenschutz im BEM
Diagnosen gehören nicht in die BEM-Akte. Der Betrieb erfährt, welche Einschränkungen bei der Arbeit zu berücksichtigen sind und welche Maßnahmen sinnvoll erscheinen – nicht, woran jemand erkrankt ist.
Die BEM-Unterlagen werden getrennt von der Personalakte geführt. Als Betriebsarzt unterliegen wir zusätzlich der ärztlichen Schweigepflicht: Was uns die oder der Beschäftigte anvertraut, geben wir nur mit ausdrücklicher Einwilligung weiter.
Betriebliche Sozialberatung
Beratung in sozialrechtlichen und persönlichen Fragen – im Betrieb angesiedelt, aber unabhängig.
Womit wir helfen
- Anträge bei Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, Übergangsgeld und Krankengeld
- Schwerbehindertenausweis, Gleichstellung und die Rolle des Integrationsamtes
- Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung – wer zahlt was, und wie wird beantragt
- Pflege von Angehörigen, Pflegezeit und Familienpflegezeit
- Schulden, Wohnungsfragen, familiäre Krisen
- Vermittlung zu Fachberatungsstellen in der Region
Fragen zu persönlichen Belastungen behandeln wir im Rahmen des Employee Assistance Programs.
Zusammenspiel mit dem Betriebsarzt
Der Vorteil einer Anbindung an das arbeitsmedizinische Institut: Sozialberatung und betriebsärztliche Betreuung greifen ineinander. Wer den Arbeitsplatz kennt, kann besser einschätzen, welche Anpassung realistisch ist – und welche nur auf dem Papier funktioniert.
