Betriebsärztliche Betreuung für Unternehmen in Ostwestfalen-Lippe
Arbeitsmedizinisches Institut Dr. Wecker
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Leistungen

Eignung & Untersuchungen

Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, Arbeiten mit Absturzgefahr, Atemschutz und Jugendarbeitsschutz nach § 32 JArbSchG.

Vorsorge und Eignung sind zweierlei

Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient allein dem Schutz der Beschäftigten; ihr Ergebnis erfährt der Arbeitgeber nicht. Eine Eignungsuntersuchung beantwortet dagegen die Frage, ob jemand eine bestimmte Tätigkeit gesundheitlich ausüben kann – hier erhält der Arbeitgeber eine Aussage.

Beides sauber zu trennen ist nicht nur rechtlich geboten, sondern auch die Grundlage dafür, dass Beschäftigte dem Betriebsarzt gegenüber offen sprechen.

Wann eine Eignungsuntersuchung zulässig ist

Zulässig ist sie, wenn eine Rechtsvorschrift sie vorsieht – etwa im Fahrpersonalrecht, bei Triebfahrzeugführern oder in der Luftfahrt –, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung dies regelt oder wenn ein begründetes betriebliches Interesse besteht, weil die Tätigkeit Dritte gefährden könnte.

Untersucht wird nur, was für diese Frage nötig ist. Die Einwilligung der oder des Beschäftigten ist Voraussetzung; das Ergebnis lautet „geeignet“, „bedingt geeignet“ oder „nicht geeignet“ – ohne Diagnosen.

Häufige Anlässe

Für welche Tätigkeiten Betriebe regelmäßig eine Beurteilung der Eignung brauchen.

Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

Für Beschäftigte, die Fahrzeuge, Stapler, Krane oder Maschinen führen oder überwachen, ist die Beurteilung der Eignung üblich – bekannt nach der entsprechenden DGUV-Handlungsanleitung als „G 25“.

Geprüft werden Sehvermögen einschließlich Farbsinn und räumlichem Sehen, Hörvermögen, Reaktionsverhalten sowie Hinweise auf Erkrankungen, die zu plötzlicher Handlungsunfähigkeit führen können. Wir beraten dabei auch zu Medikamenten, die die Fahrtauglichkeit beeinflussen.

Arbeiten mit Absturzgefahr

Für Tätigkeiten auf Gerüsten, Dächern, Masten, in Silos oder Schächten beurteilen wir, ob die Tätigkeit gesundheitlich möglich ist – hier spielen Schwindel, Gleichgewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Anfallsleiden eine Rolle.

Atemschutz und schwere körperliche Arbeit

Das Tragen von Atemschutzgeräten belastet Herz, Kreislauf und Lunge. Je nach Gerätegruppe beurteilen wir die körperliche Belastbarkeit – mit Lungenfunktionsprüfung, EKG und, wo nötig, Belastungsuntersuchung.

Gleiches gilt für Tätigkeiten mit hoher körperlicher Beanspruchung, etwa bei Feuerwehren und Werkfeuerwehren.

Einstellungsuntersuchung

Vor einer Einstellung klären wir, ob gesundheitliche Gründe der vorgesehenen Tätigkeit entgegenstehen. Untersucht und mitgeteilt wird ausschließlich, was für diese konkrete Tätigkeit erheblich ist.

Sinnvoll ist, im selben Termin den Impfstatus zu prüfen und die anstehenden Vorsorgen gleich mitzuerledigen – das spart einen zweiten Termin.

Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten vierzehn Monate vor Beschäftigungsbeginn ärztlich untersucht wurden und dem Arbeitgeber eine Bescheinigung vorliegt (§ 32 Jugendarbeitsschutzgesetz). Nach einem Jahr Beschäftigung ist eine Nachuntersuchung vorgesehen.

Für Auszubildende ist diese Untersuchung kostenfrei; die Kosten trägt das Land. Wir führen sie im Institut durch und stellen die Bescheinigung für den Betrieb aus.

Ablauf und Ergebnis

Wie eine Eignungsuntersuchung bei uns abläuft.

Ablauf

Der Betrieb beauftragt die Untersuchung und nennt die Tätigkeit sowie die zugrunde liegende Rechtsgrundlage oder das betriebliche Interesse. Die oder der Beschäftigte erfährt vor Beginn, was untersucht wird und was dem Arbeitgeber mitgeteilt wird.

Untersuchungen finden im Institut statt; bei mehreren Beschäftigten kommen wir in den Betrieb.

Ergebnis und Umgang mit Einschränkungen

Der Arbeitgeber erhält die Aussage zur Eignung, gegebenenfalls mit Einschränkungen oder Auflagen – etwa dem Tragen einer Sehhilfe oder einer zeitlichen Begrenzung. Medizinische Befunde bleiben beim Betriebsarzt.

Ergibt sich eine dauerhafte Einschränkung, beraten wir zu möglichen Anpassungen des Arbeitsplatzes und, wenn nötig, zum weiteren Vorgehen über die Sozialberatung und das BEM.

Gesundheit am Arbeitsplatz – planbar gemacht.

Beratungsgespräch, Angebot oder Vorsorgetermin: telefonisch unter 05251 870 706-0 oder online.