Leistungen
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung – im Institut in Paderborn und Detmold oder direkt bei Ihnen im Betrieb.

Vorsorge ist Beratung, nicht Kontrolle
Die arbeitsmedizinische Vorsorge klärt, ob eine Tätigkeit die Gesundheit einer oder eines Beschäftigten gefährden kann – und was sich dagegen tun lässt. Im Mittelpunkt steht das ärztliche Gespräch: zur Tätigkeit, zu Beschwerden, zu Schutzmaßnahmen. Körperliche Untersuchungen gehören dazu, soweit sie für den Anlass erforderlich sind und die oder der Beschäftigte einverstanden ist.
Der Arbeitgeber erfährt nicht, was untersucht oder besprochen wurde. Er erhält allein die Vorsorgebescheinigung.
Drei Arten der Vorsorge
Pflichtvorsorge muss der Arbeitgeber bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten veranlassen; ohne sie darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden.
Angebotsvorsorge muss angeboten werden – die Beschäftigten entscheiden selbst, ob sie das Angebot annehmen.
Wunschvorsorge können Beschäftigte jederzeit verlangen, wenn sie einen Gesundheitsschaden durch ihre Arbeit befürchten.
Anlässe der Vorsorge
Welche Vorsorge ansteht, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und dem Anhang der ArbMedVV. Die häufigsten Anlässe in unseren Betrieben:
Gefahrstoffe
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen lösen je nach Stoff und Expositionshöhe Pflicht- oder Angebotsvorsorge aus. Häufig in der Region:
- Schweißrauche und Metallstäube in Metallbau, Schlosserei und Fahrzeugbau
- Lösemittel, Farben und Lacke in Lackierereien und im Handwerk
- Quarzhaltiger Staub in Bau, Steinbearbeitung und Sanierung
- Asbest, künstliche Mineralfasern und weitere faserhaltige Stoffe bei Abbruch und Sanierung
- Mehlstaub in Backbetrieben, Isocyanate in der Kunststoffverarbeitung
- Feuchtarbeit in Pflege, Reinigung, Küche und Friseurhandwerk
- Hautbelastende Tätigkeiten und Tragen von Schutzhandschuhen über längere Zeit
Wir sagen Ihnen nach der Begehung, welche Stoffe in Ihrem Betrieb eine Vorsorge auslösen und in welchem Abstand sie zu wiederholen ist.
Biologische Arbeitsstoffe und Infektionsgefährdung
Für Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung – etwa in Pflege, Praxen, Laboren, Kindertagesstätten, Abfallwirtschaft, Abwasser und Landwirtschaft – sieht die Verordnung Pflicht- oder Angebotsvorsorge vor.
Dazu gehören die Beratung zum Infektionsschutz, die Prüfung des Impfstatus und, wo erforderlich, das Angebot der entsprechenden Impfungen – zum Beispiel Hepatitis A und B, Tetanus, Masern oder FSME bei Tätigkeiten im Freien.
Lärm, Vibration und weitere physikalische Einwirkungen
Lärm: Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) ist Angebotsvorsorge vorgesehen, ab 85 dB(A) Pflichtvorsorge. Dazu gehört eine Hörprüfung; wir beraten zugleich zum Gehörschutz und zu seiner richtigen Anwendung.
Vibrationen: Hand-Arm-Vibrationen bei Bohr-, Schleif- und Meißelarbeiten sowie Ganzkörper-Vibrationen bei Fahrern von Baumaschinen und Staplern.
Weitere Einwirkungen: künstliche optische Strahlung, Hitze- und Kältearbeit sowie Arbeiten in Überdruck.
Bildschirmarbeit
Für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten ist Angebotsvorsorge vorgesehen. Sie umfasst das Angebot einer angemessenen Untersuchung der Augen und des Sehvermögens.
Ergibt sich dabei, dass eine spezielle Sehhilfe für die Bildschirmarbeit nötig ist und normale Brillen nicht ausreichen, stellt der Arbeitgeber sie zur Verfügung. Wir halten das nachvollziehbar fest und beraten zugleich zu Bildschirmabstand, Beleuchtung und Sitzposition.
Atemschutz, Absturzgefahr und Auslandsaufenthalte
- Atemschutzgeräte – abhängig von Gerätegewicht und Trageeinschränkung, häufig bei Feuerwehren, in der Sanierung und in der Chemie
- Tätigkeiten mit Absturzgefahr, etwa auf Gerüsten, Dächern, in Silos und Schächten
- Tätigkeiten im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen – Pflichtvorsorge vor der Entsendung, mit reisemedizinischer Beratung und Impfungen
- Arbeiten in Hitze, Kälte oder unter Überdruck
Mehr zu Entsendungen und Dienstreisen auf der Seite Reisemedizin & Impfungen.
Ablauf und Untersuchungen
Eine Vorsorge dauert in der Regel 20 bis 40 Minuten. Was dabei geschieht, hängt vom Anlass ab.
Vom Auftrag bis zum Termin
Der Arbeitgeber meldet die Beschäftigten über das Arbeitgeber-Portal, telefonisch oder per E-Mail an und gibt den Vorsorgeanlass an. Die Beschäftigten buchen ihren Termin anschließend selbst online oder erhalten ihn zugeteilt.
Bei größeren Belegschaften kommen wir mit dem Team in den Betrieb und führen die Vorsorgen dort in Serie durch – das spart Wege und Ausfallzeiten.
Was wir im Haus untersuchen können
- Seh- und Farbsinnprüfung, Prüfung des räumlichen Sehens
- Hörprüfung (Audiometrie)
- Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie)
- Ruhe-EKG, bei entsprechender Fragestellung auch Belastungsuntersuchungen
- Blutdruckmessung, Urin- und Laboruntersuchungen, Biomonitoring bei Gefahrstoffexposition
- Impfberatung und Impfungen
Welche dieser Untersuchungen im Einzelfall sinnvoll sind, entscheidet der Anlass – nicht jede Vorsorge umfasst alle Bausteine.
Fristen und Wiederholung
Die Abstände richten sich nach Anlass und Befund: üblich sind je nach Tätigkeit 12, 24 oder 36 Monate, bei jüngeren Beschäftigten oder hoher Exposition auch kürzer. Die nächste Vorsorge steht auf der Bescheinigung.
Im Arbeitgeber-Portal sehen Sie, welche Vorsorgen anstehen und welche fällig werden – so entstehen keine Lücken.
Bescheinigung, Schweigepflicht und Kosten
Wer was erfährt – und wer die Vorsorge bezahlt.
Ärztliche Schweigepflicht
Alles, was in der Vorsorge besprochen und untersucht wird, unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Befunde, Diagnosen und Laborwerte gehen nicht an den Arbeitgeber.
Die Vorsorgekartei wird im Institut geführt. Ergibt sich aus der Vorsorge, dass Schutzmaßnahmen im Betrieb nicht ausreichen, teilen wir dem Arbeitgeber das Ergebnis in anonymisierter Form mit – ohne Bezug zu einzelnen Personen.
Was der Arbeitgeber erhält
Eine Vorsorgebescheinigung mit dem Namen der oder des Beschäftigten, dem Anlass der Vorsorge, dem Datum und dem Termin der nächsten Vorsorge. Nicht mehr.
Eine Aussage über Eignung oder Tauglichkeit ist nicht Teil der Vorsorge – dafür gibt es die Eignungsuntersuchung, die einer eigenen Rechtsgrundlage bedarf und deren Ergebnis gesondert geregelt ist.
Kosten und Arbeitszeit
Die Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorge trägt der Arbeitgeber. Die Vorsorge findet grundsätzlich während der Arbeitszeit statt.
Für die Abrechnung vereinbaren wir mit Ihnen Pauschalen je Vorsorgeanlass oder einen Stundensatz für Einsätze im Betrieb – das klären wir im Angebot.
